In Sachen Rauchmelder arbeiten wir mit den Marktführern. Wir setzen hierbei auf Qualität bei unseren Produkten.
Die Bayerische Bauordnung schreibt seit 2013 im Neubau eine Rauchmelderpflicht vor.
Ebenso müssen in vermieteten Gebäuden ab dem 31.12.2017 Rauchmelder installiert sein. Für die jährliche Überprüfung ist der Betreiber verantwortlich.
Gerne beraten wir Sie wenn es um den Schutz durch Rauchmelder geht. Kontaktieren Sie uns!