Mit dem Inkrafttreten der 1. BImSchV (1. Bundesimmissionsschutzverordnung) wurde die Überprüfung der Holzzentralheizungen neu geregelt.
Mit den neuen Regelungen werden nun nahezu alle Holzzentralheizungen wiederkehrend Messpflichtig. Die Messpflicht ist abhängig von der Leistung der Feurstätte und deren Errichtungsdatum.